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Abschluss des Facebook-Verfahrens - Umfassende Verbesserung der Wahlmöglichkeiten für Nutzer

Das Bundeskartellamt hatte bereits Anfang 2019 Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten seiner verschiedenen Dienste (insbesondere Facebook und WhatsApp) untersagt. Nach einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung, die bis zum EuGH geführt hat, ist dieses Verfahren nun beendet, nachdem der nunmehr als Meta firmierende Konzern gegenüber dem BKartA umfassende Maßnahmen zugesagt hat. Diese sind teilweise bereits umgesetzt oder werden in den nächsten Wochen umgesetzt.

Wesentliche Maßnahmen von Meta

Bereits seit letztem Jahr steht den Nutzern eine „Kontenübersicht“ zur Verfügung. Diese ermöglicht den Nutzern die Information und Entscheidung darüber, ob ihre Daten über die verschiedenen Angebote des Konzerns zusammengeführt und miteinander verknüpft werden. Dabei steht es den Nutzern frei, eine isolierte Nutzung einzustellen.

Weitere Maßnahmen sind unter anderem ein vorgeschalteter Wegweiser, der deutlich auf die weitere Maßnahme der Einführung von „Cookie“-Einstellungen zur Trennung von Facebook-Daten und anderen Daten hinweist und erläutert.

Das Bundeskartellamt beschreibt die von Meta zugesagten Maßnahmen als „hinreichend geeignetes Maßnahmenpaket“, weist aber daraufhin, dass nicht alle kartellrechtlichen Bedenken durch diese restlos ausgeräumt worden seien.

Ausblick

Das BKartA verweist darauf, dass weitergehende Regelungen durch die Kommission in Ausübung ihrer Befugnis aus dem DMA möglich sind sowie auf mögliche Eingriffe von Datenschutzbehörden. Dennoch bestätigt der Abschluss des Verfahrens erneut, dass das BKartA seine Befugnisse aus § 19a GWB als eigenes Instrument neben Befugnissen der Kommission aus dem DMA begreift und auch künftig hiervon Gebrauch machen wird.