brand eins zeichnet MARCK erneut im Kartellrecht aus
Das Wirtschaftsmagazin brand eins hat MARCK erneut als eine der besten deutschen Kanzleien im Kartellrecht ausgezeichnet.
MARCK Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Spezialisten für deutsches und europäisches Kartellrecht. Compliance-Experten aus internationalen Unternehmen.
Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Spezialisiert und praxistauglich.
Kartellrecht hat signifikanten Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen.
Wir beraten umfassend.
Verteidigung in Kartellverfahren. Umgang mit Durchsuchungen, Beweismitteln, Auskunftsbeschlüssen. Interne Ermittlungen und Vernehmungen. Kooperationsmöglichkeiten mit Kartellbehörden. Vorbereitung auf kartellbehördliche Ermittlungen.
Strukturierung von Vertriebsmodellen. Selektiver Vertrieb, Exklusivität, Handelsvertretung und Kommission. Franchise, Lizenzvereinbarungen sowie Shop-in-Shop-Systeme. Besondere Expertise zu Fragen des Onlinevertriebs, zu Marktplätzen und anderen digitalen Plattformen.
Umfassende transaktionskartellrechtliche Beratung. Zusammenschlussverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission. Fusionskontrollrechtliche Machbarkeit, Anmeldepflichten, relevante Klauseln in Unternehmenskaufverträgen, Informationsaustausch. Interventionen bei Transaktionen Dritter. Außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfung. Drittstaatensubventionsprüfung.
Kartellrechtskonformes Verhalten marktbeherrschender und marktstarker Unternehmen. Verteidigung vor Bundeskartellamt und Europäischer Kommission. Besondere Expertise im Bereich Einkauf und Vertrieb, mit den Schwerpunkten Preissetzung, Rabattsysteme und Abnahme- und Belieferungsverhalten.
Besondere Expertise zu Fragen des Onlinevertriebs, zu Marktplätzen und anderen digitalen Plattformen. Privatrechtliche Durchsetzung der Rechte von Plattformnutzern. Beratung zu Rechten und Pflichten von Plattformbetreibern nach §19a GWB und EU Digital Markets Act (DMA).
Umfassende Kooperationsberatung, insbesondere zu Einkaufs-, Vertriebs- und Nachhaltigkeitskooperationen sowie Branchenvereinbarungen. Konzeption und Strukturierung. Verhandlung mit potentiellen Vertragspartnern. Vertragliche Umsetzung. Abstimmung mit Kartellbehörden.
Umgang mit kartellbehördlichen Auskunftsersuchen und -beschlüssen und Sektoruntersuchungen. Unterstützung bei der unternehmensinternen Lokalisierung und rechtlichen Aufbereitung relevanter Daten.
Implementierung und Optimierung unternehmensinterner Programme zur kartellrechtlichen Schadensersatzverfolgung. Unterstützung bei der Ermittlung, Sicherung und Monetarisierung von Ansprüchen in Verhandlungen und vor Gericht.
Compliance ist Führungsaufgabe: Es braucht Regeln und auch Werte, die gelebt und vorgelebt werden.
Wir beraten praxisnah.
Implementierung und Optimierung von Compliance Management Systemen (CMS). Umsetzung anerkannter Standards. Umfassende CMS-Unterstützung: Risikoanalysen, Geschäftspartnerprüfungen, Richtlinien und Trainingslösungen.
Treffsichere Risikoanalyse. Complianceprogramme für den Mittelstand. Pragmatische Unterstützung bei der Erarbeitung, Etablierung und Kommunikation von Compliancemaßnahmen.
Beratung zur EU-Hinweisgeberrichtlinie und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz. Unterstützung als Ombudsstelle. Einbindung in das MARCK-Hinweisgebersystem für Mandanten.
Compliance-Beratung im Rahmen von Transaktionen. Compliance-Status der Zielgesellschaft. Risikominimierung durch zweckmäßige Maßnahmen vor und nach Closing. Vertragliche Regelungen zur Risikoallokation.
Unterstützung bei Maßnahmen zur Selbstreinigung. Anträge auf Löschung von Einträgen in das Wettbewerbsregister.
Beratung bei möglichen Compliance-Vorfällen. Umfassende Sachverhaltsaufklärung, Bewertung und richtiger Umgang mit Hinweisgebern, Behörden und anderen Stakeholdern. Erfolgsbewährte Programme zur unternehmensinternen Auditierung in den Bereichen Kartellrecht & Compliance (insbesondere LkSG, AgrarOLkG). Beratung zu Nachsorgemaßnahmen. Quick-Check Prüfungen zur Feststellung des Compliance-Status Quo.
Moderne, praxisnahe und interaktive Schulungen & Trainings sowohl als digitale Lösung wie auch als Präsenzveranstaltung. Multimediale-Lösungen. Webinare und Gamifications-Konzepte.
Neben fusionskontrollrechtlichen Prüfungen beraten wir zu weiteren transaktionsbezogenen regulatorischen Anforderungen wie Investitionskontrolle oder Drittstaatensubventionsprüfungen. Daneben beraten wir Erzeuger, Industrie, Handel und Plattformen zu handelsregulatorischen Themen.
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Prüfung von investitionskontrollrechtlichen Meldepflichten und Begleitung der Prüfverfahren vor dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Prüfungen der Meldepflicht von Transaktionen nach der europäischen Drittstaatensubventionsverordnung EU 2022/2560. Betreuung der Meldeverfahren vor der Europäischen Kommission.
Unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette (sog. “Unfair Trade Practices”). Wir beraten zu den Rechten und Pflichten nach dem AgrarOLKG und unterstützen bei Verfahren vor der Bundesanstalt für Ernährung und Lebensmittel.
Die großen Digitalkonzerne bekommen neue Pflichten durch den Digital Market Act (DMA) auferlegt. Wir beraten Unternehmen zu Ihren Rechten, Durchsetzungsmöglichkeiten und Schadensersatzansprüchen.
Geoblocking-Verordnung, Platform-To-Business-Verordnung.
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Risikoanalyse. Einbau der Pflichten in bestehende Compliance Management Systeme.
Das Wirtschaftsmagazin brand eins hat MARCK erneut als eine der besten deutschen Kanzleien im Kartellrecht ausgezeichnet.
weiter lesenEinkaufspreise senken und die Profitabilität steigern – das sind oftmals die wichtigsten Triebfedern für die Gründung einer Einkaufskooperation. Nicht ohne Grund ist daher – gerade auch in Krisenzeiten – die Gründung einer Einkaufskooperation eine sinnvolle strategische Option für den Einkauf. In einer vierteiligen Serie stellt Dr. Reto Batzel die Aufgaben vor, die bei der Gründung einer Einkaufskooperation typischerweise von den Unternehmensfunktionen Recht und Compliance übernommen werden. Dieser 3. Teil der Serie beschäftigt sich mit der Umsetzungsphase.
weiter lesenMARCK berät Quadriga Capital beim Erwerb von Signition Holding zu kartellrechtlichen und fusionskontrollrechtlichen Fragen. Die Transaktion wurde federführend von ARQIS betreut.
weiter lesenKurz vor Ostern hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur 11. GWB-Novelle verabschiedet. Geht es nach dem Regierungsentwurf, erleben wir tatsächlich eine Zeitenwende im Kartellrecht. Im Praxis-Webinar geben wir einen Überblick über die geplanten Änderungen.
weiter lesenDie Gründung einer Einkaufskooperation aus Inhouse-Sicht – 2. Teil: „Die Verhandlungsphase“
Wer eine Einkaufskooperation gründet, kann Einkaufspreise senken und so die Profitabilität steigern. Einkaufskooperationen sind daher eine beliebte strategische Option für Unternehmen, auch in Krisenzeiten. In einer vierteiligen Serie stellt Dr. Reto Batzel die Aufgaben vor, die bei der Gründung einer Einkaufskooperation typischerweise von den Unternehmensfunktionen Recht und Compliance übernommen werden. Dieser 2. Teil der Serie beschäftigt sich mit der Verhandlungsphase.
weiter lesenWer mit Wettbewerbern gemeinsam einkauft, kann Einkaufspreise senken und so die Profitabilität steigern. Einkaufskooperationen sind daher eine beliebte strategische Option für Unternehmen, auch in Krisenzeiten. In einer vierteiligen Serie stellt Dr. Reto Batzel die Aufgaben vor, die bei der Gründung einer Einkaufskooperation typischerweise von den Unternehmensfunktionen Recht und Compliance übernommen werden. Der erste Beitrag zum Thema beschäftigt sich mit der Sondierungsphase.
Dieser Artikel ist erschienen am 2. März 2023 in der Online-Zeitschrift “Compliance”.
weiter lesenFusionskontrollrecht und Außenwirtschaftsrecht:
MARCK berät GMC Instruments beim Verkauf an KLAR Partners
MARCK hat den Gründer und Mehrheitsgesellschafter der GMC-Gruppe, Dr. Hans-Peter Opitz, zu fusionskontroll- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragen bei der Übernahme der GMC-Gruppe durch von KLAR Partners beratende Fonds beraten. Federführend wurde die Transaktion durch BMH BRÄUTIGAM betreut.
weiter lesenAm 12.1.2023 ist die neue EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen in Kraft getreten. Die neue Verordnung führt ein neues Prüfverfahren ein und kann erhebliche Auswirkungen auf die M&A-Praxis haben. Unser Partner Dr. Georg Schmittmann gibt einen Überblick.
weiter lesenSeit Anfang 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Was vielen Unternehmen nicht bewusst ist: Sie können mit anderen Unternehmen – auch mit Wettbewerbern – zusammenarbeiten und damit die Umsetzung des LkSG erheblich erleichtern. Das Kartellrecht steht dem nicht grundsätzlich im Wege. Erfolgsentscheidend sind Initiative und ein planvolles Vorgehen.
weiter lesenAktuell:
Wir bieten Rechtsanwälten (m/w/d), Referendaren (m/w/d) und wissenschaftlichen Mitarbeitern (m/w/d) abwechslungsreiche Mandate, ein sehr kollegiales Arbeitsklima und flexible Arbeitsbedingungen bei einem attraktiven Gehalt.
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