Investitionskontrolle - GlobalWafers/Siltronic
Eigentlich sollte es niemanden mehr überraschen: die deutsche Investitionskontrolle (Foreign Direct Investment Control oder FDIC) hat sich zu einem scharfen Schwert im Transaktionskontext entwickelt. Dies zeigen erneut die jüngsten Entwicklungen:
So ist gerade der taiwanische Chip-Zulieferer GlobalWafers mit dem Versuch gescheitert, die Genehmigung für die Übernahme des Münchner Unternehmens Siltronic zu erhalten. Das Besondere an dem Verfahren ist allerdings, dass Berlin in dieser Sache gar keine Entscheidung treffen musste. Im Ergebnis scheiterte die Transaktion daran, dass die erforderliche Genehmigung schlicht nicht innerhalb der kapitalmarktrechtlichen Fristen einer öffentlichen Übernahme zu erlangen war. Daran konnte dann auch das angerufene Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren nichts mehr ändern. Für die Parteien ist das höchst ärgerlich, zumal zumindest öffentlich nicht bekannt ist, ob eine Genehmigung denn erteilt oder versagt worden wäre. Ob daher ein zweiter Übernahmeversuch Erfolg haben wird, steht in den Sternen.
Doch Investitionskontrolle ist gerade nicht nur im Kontext von „Big Ticket“-M&A und öffentlichen Übernahmen relevant. Tatsächlich kommt es auf die Größe der Zielgesellschaft selbst nicht an. Relevant ist vielmehr, in welchen Sektoren die Gesellschaft tätig ist. Auch wenn der aktuelle Fall daher primär die Komplexität der Koordinierung von übernahmerechtlichen Fristen mit erforderlicher Regulatorik unterstreicht, lässt sich für die reguläre M&A-Praxis doch auch erneut folgendes ableiten:
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Eine frühzeitige Prüfung einer eventuellen investitionskontrollrechtlichen Meldepflicht gehört auf jede M&A-Checkliste. M&A-Praktiker sollten sich mit den Grundlagen der Investitionskontrolle vertraut machen.
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Investitionskontrolle ist komplex und jedenfalls deutlich politischer als Fusionskontrolle. Der neue Abstimmungsprozess innerhalb der Europäischen Union kann die Komplexität von investitionskontrollrechtlichen Verfahren weiter erhöhen.
- Vergleichbar zur Fusionskontrolle verfügt die Investitionskontrolle über ein Vollzugsverbot von meldepflichtigen Transaktionen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder als Straftaten verfolgt werden.
Sprechen Sie unsere Partner gerne an, wenn Sie weitergehende Informationen zur Investitionskontrolle oder der Tätigkeit unserer Kanzlei in diesem Gebiet wünschen.