Aktuelles

LkSG: BAFA veröffentlicht Quellenübersicht für seine Risikodatenbank

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat letzte Woche interessante Informationen für Unternehmen mit Lieferkettensorgfaltspflichten veröffentlicht: eine Übersicht über die Quellen der BAFA-Risikodatenbank.

BAFA-RISIKODATENBANK

Die Risikodatenbank ist eine Sammlung, die das BAFA nutzt, um sich über aktuelle lieferkettenbezogene Risiken zu informieren. Die jüngst veröffentlichte Übersicht macht jetzt transparent, aus welchen Quellen sich diese Risikodatenbank speist. Auf 16 Seiten werden Studien, Berichte, Datensammlungen, Indikatoren, Indizes und Standards aufgeführt, mit denen sich menschen- und umweltrechtsbezogene Risiken beschreiben und bewerten lassen und die das BAFA bei seinen Kontrollen von Unternehmen heranziehen dürfte.

CHANCE ODER RISIKO?

Die Veröffentlichung der Quellenübersicht ist vor allem eine Chance für LkSG-verpflichtete Unternehmen. Sie können nun nachvollziehen, welche Informationen das BAFA heranzieht, um allgemeine Risiken in Lieferketten zu bewerten. So können Unternehmen wiederum bei der Durchführung ihrer Risikoanalysen sicherstellen, dass sie keine wesentlichen Risikoinformationen übersehen, die das BAFA für maßgeblich erachtet. Freilich entsteht durch die Veröffentlichung auch ein faktischer Druck, die Übersicht in jährlichen Risikoanalysen zu nutzen. Die Quellenübersicht ergänzt die weitere BAFA-Veröffentlichung “Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des LkSG”. Die in Anlage II der Handreichung enthaltenen Quellen decken sich aber auch teilweise mit denjenigen der Risikodatenbank und können nach Ansicht des BAFA ebenfalls herangezogen werden, um menschen- und umweltrechtliche Risiken zu ermitteln.

MÖGLICHE NÄCHSTE SCHRITTE

Unternehmen sollten prüfen, ob ihre jährliche Risikoanalyse die Quellen der Risikodatenbank ausreichend berücksichtigt. Besonderes Augenmerk verdienen dabei Widersprüche zwischen den Ergebnissen der eigenen Risikoanalyse und den Wertungen der Risikodatenbank. Diese Widersprüche sollten beseitigt bzw. mit stichhaltigen Argumenten erklärt werden können für den Fall, dass das BAFA das Unternehmen kontrolliert.

Hier ein Link zum PDF: MARCK-Mitteilung - Quellenübersicht LkSG-Risikodatenbank.