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Sektoruntersuchung Messenger-Dienste

Am 12.11.2020 hat das Bundeskartellamt eine neue Sektoruntersuchung im Bereich Verbraucherschutz eingeleitet. Dies ist bereits die vierte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts aus diesem Bereich. Das Ziel der Sektoruntersuchung sind Messenger-Dienste.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt: „Messenger-Dienste sind als Kommunikationsweg im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wegzudenken. Unsicherheit besteht aber darüber, ob und inwieweit persönliche Daten bei den verschiedenen Diensten geschützt sind. Wir wollen darüber und über mögliche Verstöße gegen Verbraucherrechte aufklären. Außerdem können die Nutzerinnen und Nutzer verschiedener Messenger-Dienste darüber meistens nicht miteinander kommunizieren. Wir werden auch untersuchen, welchen Einfluss hier eine verbesserte Interoperabilität u. a. auf die Auswahl datenschutzfreundlicher Anbieter hätte.

Unternehmen, die im Bereich der Messenger-Dienste tätig sind, dürften sich daher auf Fragebögen und Auskunftsersuchen in den kommenden Wochen gefasst machen. Das Bundeskartellamt hat weitreichende Auskunftsrechte und die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, an den Sektoruntersuchungen teilzunehmen.

Die gesammelten Informationen wird das Bundeskartellamt über die kommenden Monate sodann auswerten und in einem Bericht mit Empfehlungen zusammenfassen. Unternehmen sollten sich aktiv mit der Beantwortung von Fragen des Bundeskartellamts auseinandersetzen und sich auf die öffentliche Wirkung des Berichts und der darin enthaltenen Empfehlungen vorbereiten.