Übernahme von Kaufland-Standorten: Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel bleibt im Fokus des Bundeskartellamts
Am 18. November 2024 hat das Bundeskartellamt grünes Licht für die Übernahme von vier Standorten des Lebensmitteleinzelhändlers Globus gegeben. Nach der Freigabe dürfen die Standorte Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel nunmehr von Kaufland übernommen werden. Die ursprünglich beabsichtigte Übernahme des weiteren Standorts in Neubrandenburg hat Kaufland nach wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts hingegen zurückgezogen.
Wettbewerbliche Bedenken in Neubrandenburg
Bereits 2020 hatte Kaufland den Erwerb des Standorts in Neubrandenburg angestrebt, musste jedoch aufgrund ähnlicher Bedenken hiervon Abstand nehmen. Die aktuellen Ermittlungen ergaben, dass die Wettbewerbsstruktur in der Region weitgehend unverändert geblieben sind. Besonders im Bereich Vollsortiment und großflächiger Märkte ist die Schwarz-Gruppe, zu der Kaufland gehört, in der Region bereits führend. Der weitere Zuwachs an Marktanteilen hätte diese Marktposition der Schwarz-Gruppe, zu der auch die Lidl-Märkte gehören, weiter verstärkt.
Veränderte Marktstruktur in anderen Regionen
In Bedburg hingegen haben die Ermittlungen ergeben, dass sich die Marktstruktur erheblich verändert hat: Insbesondere die Eröffnung mehrerer neuer Standorte durch Wettbewerber und eine Vergrößerung des Einzugsgebietes des betreffenden Standortes waren hierfür ausschlaggebend. Diese veränderte Marktstruktur führte dazu, dass der Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft. In Chemnitz, Essen und Wesel haben die Ermittlungen zudem ergeben, dass der Marktanteil der Schwarz-Gruppe weniger als ein Drittel beträgt, so dass der Wettbewerbsdruck durch andere Anbieter wie REWE, EDEKA und ALDI weiterhin ausreichend ist.
Ambivalente Rolle des Online-Handels
In der Entscheidung hat sich das Bundeskartellamt auch mit der Rolle des Online-Lebensmitteleinzelhandel (Online-LEH) befasst. Während dieser in ländlichen Regionen wie Neubrandenburg kaum eine Rolle spielt, hat er in städtischen Gebieten wie Essen einen wachsenden, aber dennoch nur begrenzten Einfluss. Insgesamt hatte der Online-LEH jedoch keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Beurteilung durch das Bundeskartellamt.
Absatz- und Beschaffungsseite im Blick
Neben der Verbraucherseite wurde auch die Beschaffungsseite untersucht: Hier zeigte sich, dass die Schwarz-Gruppe durch den Zusammenschluss ihre Marktposition bei der Beschaffung von Lebensmitteln zwar weiter ausbaut, dies jedoch bei der gebotenen, nationalen Betrachtung nur in einem sehr geringen, nicht bedenklichen Ausmaß.
Fazit
Die Entscheidung unterstreicht abermals, dass der Schutz des Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel eine Priorität für das Bundeskartellamt ist: Über sorgfältige Prüfungen der regionalen (und nationalen) Wettbewerbsauswirkungen wird vom Bundeskartellamt sichergestellt, dass Auswahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen verschiedenen Händlern bestehen bleiben.