MARCK berät Alloheim beim Erwerb der Katharinenhof-Gruppe
MARCK berät Alloheim beim Erwerb der Katharinenhof-Gruppe. Lead Counsel der Transaktion war ARQIS. Unser Partner Dr. Georg Schmittmann hat umfassend zur Fusionskontrolle beraten.
MARCK Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Spezialisten für deutsches und europäisches Kartellrecht. Compliance-Experten aus internationalen Unternehmen.
Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Spezialisiert und praxistauglich.
Kartellrecht hat signifikanten Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen.
Wir beraten umfassend.
Verteidigung in Kartellverfahren. Umgang mit Durchsuchungen, Beweismitteln, Auskunftsbeschlüssen. Interne Ermittlungen und Vernehmungen. Kooperationsmöglichkeiten mit Kartellbehörden. Vorbereitung auf kartellbehördliche Ermittlungen.
Strukturierung von Vertriebsmodellen. Selektiver Vertrieb, Exklusivität, Handelsvertretung und Kommission. Franchise, Lizenzvereinbarungen sowie Shop-in-Shop-Systeme. Besondere Expertise zu Fragen des Onlinevertriebs, zu Marktplätzen und anderen digitalen Plattformen.
Umfassende transaktionskartellrechtliche Beratung. Zusammenschlussverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission. Fusionskontrollrechtliche Machbarkeit, Anmeldepflichten, relevante Klauseln in Unternehmenskaufverträgen, Informationsaustausch. Interventionen bei Transaktionen Dritter. Außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfung. Drittstaatensubventionsprüfung.
Kartellrechtskonformes Verhalten marktbeherrschender und marktstarker Unternehmen. Verteidigung vor Bundeskartellamt und Europäischer Kommission. Besondere Expertise im Bereich Einkauf und Vertrieb, mit den Schwerpunkten Preissetzung, Rabattsysteme und Abnahme- und Belieferungsverhalten.
Besondere Expertise zu Fragen des Onlinevertriebs, zu Marktplätzen und anderen digitalen Plattformen. Privatrechtliche Durchsetzung der Rechte von Plattformnutzern. Beratung zu Rechten und Pflichten von Plattformbetreibern nach §19a GWB und EU Digital Markets Act (DMA).
Umfassende Kooperationsberatung, insbesondere zu Einkaufs-, Vertriebs- und Nachhaltigkeitskooperationen sowie Branchenvereinbarungen. Konzeption und Strukturierung. Verhandlung mit potentiellen Vertragspartnern. Vertragliche Umsetzung. Abstimmung mit Kartellbehörden.
Umgang mit kartellbehördlichen Auskunftsersuchen und -beschlüssen und Sektoruntersuchungen. Unterstützung bei der unternehmensinternen Lokalisierung und rechtlichen Aufbereitung relevanter Daten.
Implementierung und Optimierung unternehmensinterner Programme zur kartellrechtlichen Schadensersatzverfolgung. Unterstützung bei der Ermittlung, Sicherung und Monetarisierung von Ansprüchen in Verhandlungen und vor Gericht.
Compliance ist Führungsaufgabe: Es braucht Regeln und auch Werte, die gelebt und vorgelebt werden.
Wir beraten praxisnah.
Implementierung und Optimierung von Compliance Management Systemen (CMS). Umsetzung anerkannter Standards. Umfassende CMS-Unterstützung: Risikoanalysen, Geschäftspartnerprüfungen, Richtlinien und Trainingslösungen.
Treffsichere Risikoanalyse. Complianceprogramme für den Mittelstand. Pragmatische Unterstützung bei der Erarbeitung, Etablierung und Kommunikation von Compliancemaßnahmen.
Beratung zur EU-Hinweisgeberrichtlinie und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz. Kartellrechtliche Ombudsperson.
Compliance-Beratung im Rahmen von Transaktionen. Compliance-Status der Zielgesellschaft. Risikominimierung durch zweckmäßige Maßnahmen vor und nach Closing. Vertragliche Regelungen zur Risikoallokation.
Unterstützung bei Maßnahmen zur Selbstreinigung. Anträge auf Löschung von Einträgen in das Wettbewerbsregister.
Beratung bei möglichen Compliance-Vorfällen. Umfassende Sachverhaltsaufklärung, Bewertung und richtiger Umgang mit Hinweisgebern, Behörden und anderen Stakeholdern. Erfolgsbewährte Programme zur unternehmensinternen Auditierung in den Bereichen Kartellrecht & Compliance (insbesondere LkSG, AgrarOLkG). Beratung zu Nachsorgemaßnahmen. Quick-Check Prüfungen zur Feststellung des Compliance-Status Quo.
Moderne, praxisnahe und interaktive Schulungen & Trainings sowohl als digitale Lösung wie auch als Präsenzveranstaltung. Multimediale-Lösungen. Webinare und Gamifications-Konzepte.
Neben fusionskontrollrechtlichen Prüfungen beraten wir zu weiteren transaktionsbezogenen regulatorischen Anforderungen wie Investitionskontrolle oder Drittstaatensubventionsprüfungen. Daneben beraten wir Erzeuger, Industrie, Handel und Plattformen zu handelsregulatorischen Themen.
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Prüfung von investitionskontrollrechtlichen Meldepflichten und Begleitung der Prüfverfahren vor dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Prüfungen der Meldepflicht von Transaktionen nach der europäischen Drittstaatensubventionsverordnung EU 2022/2560. Betreuung der Meldeverfahren vor der Europäischen Kommission.
Unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette (sog. “Unfair Trade Practices”). Wir beraten zu den Rechten und Pflichten nach dem AgrarOLKG und unterstützen bei Verfahren vor der Bundesanstalt für Ernährung und Lebensmittel.
Die großen Digitalkonzerne bekommen neue Pflichten durch den Digital Market Act (DMA) auferlegt. Wir beraten Unternehmen zu Ihren Rechten, Durchsetzungsmöglichkeiten und Schadensersatzansprüchen.
Umsetzung der gesetzlichen Pflichten aus dem Digital Services Act. Beratung zu Rechten und Durchsetzungsmöglichkeiten.
Geoblocking-Verordnung, Platform-To-Business-Verordnung.
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Risikoanalyse. Einbau der Pflichten in bestehende Compliance Management Systeme.
Umfassende Beratung in beihilferechtlichen Fragen und Verfahren
Der Abschluss des Facebook-Verfahrens durch das Bundeskartellamt bringt umfassende Verbesserungen der Wahlmöglichkeiten der Nutzer.
weiter lesenMARCK berät Alloheim beim Erwerb der Katharinenhof-Gruppe. Lead Counsel der Transaktion war ARQIS. Unser Partner Dr. Georg Schmittmann hat umfassend zur Fusionskontrolle beraten.
weiter lesenDie G7-Staaten und die Europäische Kommission haben im Rahmen des jüngsten G7-Wettbewerbsgipfels eine gemeinsame Erklärung zu Künstlicher Intelligenz abgegeben.
weiter lesenDie Durchsuchungen der Europäischen Kommission am 23. September 2024 betonen erneut die Bedeutung einer robusten Compliance-Kultur in Unternehmen.
weiter lesenDas Magazin brand eins führt MARCK als eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands im Bereich Kartellrecht.
weiter lesenDie WirtschaftsWoche hat die Auswertung der renommiertesten Kanzleien und Rechtsanwälte im Kartellrecht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Wir freuen uns sehr, dass MARCK wie bereits in den Jahren zuvor in dieser Auswertung als TOP-Kanzlei im Kartellrecht geführt wird. Unsere beiden Partner Dr. Reto Batzel und Dr. Georg Schmittmann sind als Top-Anwälte im Kartellrecht ausgezeichnet worden.
weiter lesenDie BLE hat im Jahr 2023 laut ihrem Jahresbericht insgesamt elf Beschwerden von Lieferanten und Verbänden wegen unlauterer Handelspraktiken (UTP) entgegengenommen.
weiter lesenDas BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat letzte Woche interessante Informationen für Unternehmen mit Lieferkettensorgfaltspflichten veröffentlicht: eine Übersicht über die Quellen der BAFA-Risikodatenbank.
weiter lesenDas JUVE-Handbuch 2023/2024 führt MARCK als eine der führenden kartellrechtlichen Kanzleien in Deutschland.
weiter lesenMARCK hat das Münchener Technologieunternehmen Agile Robots AG bei dem Einstieg als Mehrheitseigner und strategischer Investor bei der Münchener idealworks GmbH beraten. Die Transaktion wurde federführend von der Kanzlei ARQIS beraten. MARCK hat zu den kartellrechtlichen Fragen der Transaktion beraten.
weiter lesenDas Magazin FOCUS zählt MARCK zu Deutschlands TOP-Wirtschaftskanzleien 2023 im Bereich Kartellrecht.
weiter lesenMARCK hat zum 1. August 2023 den renommierten Rechtsanwalt und Syndikus Michael Vetter als Of Counsel gewinnen können.
weiter lesenDas Handelsblatt hat in Kooperation mit BestLawyers unsere Partner in die Reihe der “Deutschlands beste Anwälte” im Bereich Kartell- und Wettbewerbsrecht aufgenommen.
weiter lesenWer mit Wettbewerbern gemeinsam einkauft, kann Einkaufspreise senken und so die Profitabilität steigern. Einkaufskooperationen sind daher eine beliebte strategische Option für Unternehmen, auch in Krisenzeiten. In einer vierteiligen Serie stellt Dr. Reto Batzel die Aufgaben vor, die bei der Gründung einer Einkaufskooperation typischerweise von den Unternehmensfunktionen Recht und Compliance übernommen werden. Dieser vierte und zugleich letzte Teil der Serie beschäftigt sich mit der Phase der Nachsorge.
weiter lesenDas Wirtschaftsmagazin brand eins hat MARCK erneut als eine der besten deutschen Kanzleien im Kartellrecht ausgezeichnet.
weiter lesenEinkaufspreise senken und die Profitabilität steigern – das sind oftmals die wichtigsten Triebfedern für die Gründung einer Einkaufskooperation. Nicht ohne Grund ist daher – gerade auch in Krisenzeiten – die Gründung einer Einkaufskooperation eine sinnvolle strategische Option für den Einkauf. In einer vierteiligen Serie stellt Dr. Reto Batzel die Aufgaben vor, die bei der Gründung einer Einkaufskooperation typischerweise von den Unternehmensfunktionen Recht und Compliance übernommen werden. Dieser 3. Teil der Serie beschäftigt sich mit der Umsetzungsphase.
weiter lesenMARCK berät Quadriga Capital beim Erwerb von Signition Holding zu kartellrechtlichen und fusionskontrollrechtlichen Fragen. Die Transaktion wurde federführend von ARQIS betreut.
weiter lesenDie Gründung einer Einkaufskooperation aus Inhouse-Sicht – 2. Teil: „Die Verhandlungsphase“
Wer eine Einkaufskooperation gründet, kann Einkaufspreise senken und so die Profitabilität steigern. Einkaufskooperationen sind daher eine beliebte strategische Option für Unternehmen, auch in Krisenzeiten. In einer vierteiligen Serie stellt Dr. Reto Batzel die Aufgaben vor, die bei der Gründung einer Einkaufskooperation typischerweise von den Unternehmensfunktionen Recht und Compliance übernommen werden. Dieser 2. Teil der Serie beschäftigt sich mit der Verhandlungsphase.
weiter lesenWer mit Wettbewerbern gemeinsam einkauft, kann Einkaufspreise senken und so die Profitabilität steigern. Einkaufskooperationen sind daher eine beliebte strategische Option für Unternehmen, auch in Krisenzeiten. In einer vierteiligen Serie stellt Dr. Reto Batzel die Aufgaben vor, die bei der Gründung einer Einkaufskooperation typischerweise von den Unternehmensfunktionen Recht und Compliance übernommen werden. Der erste Beitrag zum Thema beschäftigt sich mit der Sondierungsphase.
Dieser Artikel ist erschienen am 2. März 2023 in der Online-Zeitschrift “Compliance”.
weiter lesenFusionskontrollrecht und Außenwirtschaftsrecht:
MARCK berät GMC Instruments beim Verkauf an KLAR Partners
MARCK hat den Gründer und Mehrheitsgesellschafter der GMC-Gruppe, Dr. Hans-Peter Opitz, zu fusionskontroll- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragen bei der Übernahme der GMC-Gruppe durch von KLAR Partners beratende Fonds beraten. Federführend wurde die Transaktion durch BMH BRÄUTIGAM betreut.
weiter lesenAm 12.1.2023 ist die neue EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen in Kraft getreten. Die neue Verordnung führt ein neues Prüfverfahren ein und kann erhebliche Auswirkungen auf die M&A-Praxis haben. Unser Partner Dr. Georg Schmittmann gibt einen Überblick.
weiter lesenSeit Anfang 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Was vielen Unternehmen nicht bewusst ist: Sie können mit anderen Unternehmen – auch mit Wettbewerbern – zusammenarbeiten und damit die Umsetzung des LkSG erheblich erleichtern. Das Kartellrecht steht dem nicht grundsätzlich im Wege. Erfolgsentscheidend sind Initiative und ein planvolles Vorgehen.
weiter lesenAktuell:
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